Infektionsdiagnostik

Information zur Eingabe der positiven Testergebnisse in die Corona-Warn-App

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit der Telekom und SAP eine Corona-Warn-App entwickelt und am 16.6.2020 den Bürgern zur Verfügung gestellt.

Diese App leistet einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der aktuellen Pandemie und kann signifikant helfen, das aktuelle Infektionsgeschehen kontrollierbarer zu machen, in dem Infektionsketten für jeden Bürger selbst erfasst und vollkommen anonym an andere App-Nutzer weitergegeben werden können. Die App kann dem Benutzer empfehlen, sich auf SARS-CoV-2 testen zu lassen.

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Lösung ist die gesicherte Übertragung eines positiven Testergebnisses in die App. Damit der Patient ein positives Testergebnis in der Warn-App eingeben kann, benötigt er eine eindeutige Auftragskennung als UUID (QR-Code). Somit soll der Missbrauch der App verhindert werden.

Dieses Verifizierungsverfahren steht den Laboren heute leider noch nicht zur Verfügung. Der Berufsverband Akkreditierter Labore in der Medizin arbeiten eng mit der Telekom und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zusammen, um so schnell wie möglich die angekündigte technische Anbindung zu realisieren.

Bis dieses Verfahren zur Verfügung steht, sollten die Patienten einen Alternativweg nutzen, um ein positives Ergebnis in die App einzutragen. Dafür sollten die Patienten die Hotline der Telekom unter der Rufnummer +49 800 7540002 anrufen und mitteilen, dass sie positiv getestet wurden. Die Patienten erhalten dort eine TAN, die in der App eingegeben werden kann. Damit werden Kontaktpersonen automatisch und anonym über die Warn-App informiert, dass in ihrer Umgebung eine Person positiv getestet wurde. Für die gesetzlich versicherten Personen, welche über die App eine Empfehlung erhalten, sich auf SARS-CoV-2 testen zu lassen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Die fachärztlichen Labore haben keine Möglichkeit, TANs herauszugeben.

Aktuelles

Multiplex-PCR zum Nachweis von Parasiten im Stuhl 08.07.2024
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Wir möchten Sie darüber informieren, dass unser Labor für den Nachweis von Parasiten in Stuhlproben künftig vom Antigennachweis (ELISA-Test) auf die Multiplex-PCR-Technologie umstellen wird. Diese Methode bietet mehrere Vorteile: Die Multiplex-PCR ermöglicht einen spezifischeren und sensitiveren Nachweis, da auch geringe Mengen an parasitärer DNA detektiert werden. Es können gleichzeitig mehrere Parasitenarten (Giardia lamblia, E. histolytica und zusätzlich Cryptosporidium parvum / hominis) in einer einzigen Analyse identifiziert werden. Natürlich können die Nachweise weiterhin auch einzeln von Ihnen angefordert werden. Bei Anforderung “Parasiten im Stuhl“ werden wir zusätzlich zur Mikroskopie statt der bisher verwendeten Antigen-Nachweise die oben aufgeführten DNA – Nachweise durchführen.
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Multiplex-PCR zum Nachweis von Parasiten im Stuhl 08.07.2024
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Ab 01.04.24: Beauftragung in-vitro-diagnostischer Leistungen wird vereinheitlicht 28.03.2024
Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach Abschnitt 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach Kapitel 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt.
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